Im Rahmen der Aufsichtspflicht spielt das gesundheitliche Wohl der Teilnehmenden eine wichtige Rolle. Die Sorgeberechtigten teilen durch den FREIZEITPASS wichtige Informationen zum gesundheitlichen Wohl ihres Kindes den Verantwortlichen der Freizeit und Jugendreise mit. Die Mitarbeitenden erhalten weitere Rückmeldungen z. B. zu den Programmangeboten, die ein Verletzungsrisiko bieten, zu Fragen der Aufsichtspflicht, zur Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten während der Freizeit und Jugendreise.
Bisher war es nur möglich, die Fragen individuell zusammenzustellen und daraus eine PDF-Datei zu erzeugen, die dann manuell ausgefüllt werden musste. Das war für uns nicht mehr zeitgemäß und neue Anforderungen kommen immer wieder hinzu. Deshalb gehen wir den nächsten Schritt – Freizeitpass digital.
Preismodell:
Der monatliche Grundpreis kostet 4,50 Euro (brutto) und ermöglicht, Veranstaltungen anzulegen, die Abfragen individuell zu konfigurieren und sich im Anschluss eine PDF-Datei zum Ausfüllen erstellen zu lassen. Das entspricht im wesentlichen dem bisherigen Angebot „Freizeitpass online“.
Zur Auswahl steht durch einen Anwalt geprüfter Fragen-Pool zur Verfügung. Auf eigenen Wunsch kann dieser Pool selbst ergänzt werden.
Wesentlich weiter geht die Digitalisierungs-Option, die zugebucht werden kann. Für jeden Teilnehmenden wird 1 Euro fällig. Dabei werden dann zahlreiche Features freigeschalten:
Konfigurierte Freizeitpässe können digital ausgefüllt und signiert werden. Dabei halten wir ein Erinnerungs-Modul vor, welches an die rechtzeitige Abgabe eines Freizeitpasses erinnert – auf Wunsch auch per SMS.
Der Freizeitpass Digital ist über Schnittstellen eng mit amosWEB verzahnt und ermöglicht so eine problemlose Datenübernahme. Daten müssen dabei jeweils nur einmalig erfasst werden.
In der Digitalisierungs-Option ist auch eine APP enthalten. Nehmen Sie Datenschutzkonform die Freizeitpässe mit auf die Freizeit. Damit jederzeit die Verfügbarkeit gewährleistet ist, werden die Daten Offline in der APP vorgehalten.
Einzelne Datensätze können auch spontan an andere weitergegeben werden. So können alle Daten z.B. mit zum Arzt oder ins Krankenhaus mitgenommen werden – egal wer die verletzte Person begleitet.
Und tritt dann doch mal ein Schadensfall ein, kann über ein Notruf schnell weitere Verantwortliche auf die Daten berechtigt werden, die dann die weitere Kommunikation mit den Sorgeberechtigten führen können und die Mitarbeitenden vor Ort so entlasten.